📋 Bibliografische Angaben
Die Ad-Limina-Bericht der Bischöfe von Bamberg 1589-1806
Mit zugehörigen Briefen und Akten
Hrsg.: Dieter J. Weiß
Gesellschaft für fränkische Geschichte, Würzburg mit Geschäftsstelle
Bildbände & Chroniken, Geschichte & Kunst, Reihen, Veröffentlichungen der Gesellschaft für fränkische Geschichte e.V., VI. Reihe: Regesten fränkischer Bistümer29,00 €
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Beschreibung
Unter Visitatio liminum sanctorum apostolorum Petri et Pauli versteht man den seit dem 13. Jahrhundert verpflichtenden Besuch der Limina, der ,Apostelschwellen", d. h. der Grabstätten der Apostelfürsten Petrus und Paulus in den ,Konfessionen" der Unterkirchen der römischen Basiliken San Pietro in Vaticano und San Paolo fuori le mura (= San Paolo alle tre fontane) an der Via Ostiense. Nach mehreren Änderungen und Neuregelungen dieser Einrichtung (die wichtigsten 1585, 1725 und 1909) sind die katholischen Ortsoberhirten heute noch zu periodischen Visitationes liminum verpflichtet, die auch eine sinnfällige Obödienzbezeugung dem Oberhaupt der Kirche gegenüber darstellen sollen. Eng mit diesen Rombesuchen verzahnt war eine Berichterstattung derBischöfe über den jeweiligen Stand ihres Sprengels. Zunächst nur mündlich vorgetragen, wurde die schriftliche Vorlage der nach vorgeschriebenen Grundregeln verfaßten Relationes status ecclesiarum (Ad-Limina-Berichte) von der Kurie bald zur Pflicht gemacht.
Unter Visitatio liminum sanctorum apostolorum Petri et Pauli versteht man den seit dem 13. Jahrhundert verpflichtenden Besuch der Limina, der „Apostelschwellen“, d. h. der Grabstätten der Apostelfürsten Petrus und Paulus in den „Konfessionen“ der Unterkirchen der römischen Basiliken San Pietro in Vaticano und San Paolo fuori le mura (= San Paolo alle tre fontane) an der Via Ostiense. Nach mehreren Änderungen und Neuregelungen dieser Einrichtung (die wichtigsten 1585, 1725 und 1909) sind die katholischen Ortsoberhirten heute noch zu periodischen Visitationes liminum verpflichtet, die auch eine sinnfällige Obödienzbezeugung dem Oberhaupt der Kirche gegenüber darstellen sollen.
Eng mit diesen Rombesuchen verzahnt war eine Berichterstattung der Bischöfe über den jeweiligen Stand ihres Sprengels. Zunächst nur mündlich vorgetragen, wurde die schriftliche Vorlage der nach vorgeschriebenen Grundregeln verfaßten Relationes status ecclesiarum (Ad-Limina-Berichte) von der Kurie bald zur Pflicht gemacht.
Über den Autor / die Autorin
Dieter Joachim Weiß studierte Geschichte, Deutsch und Lateinische Philologie des Mittelalters in Erlangen, Wien und München, er promovierte 1990 und habilitierte 1996 an der FAU Erlangen-Nürnberg. Er ist Lehrstuhlinhaber für Bayerische und Vergleichende Landesgeschichte mit besonderer Berücksichtigung des Mittelalters an der LMU München, außerdem wiss. Leiter der Gesellschaft für fränkische Geschichte und zweiter Vorsitzender der Kommission für bayerische Landesgeschichte bei der Bayerischen Akademie der Wissenschaften.
